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Gustav von Mengden
Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt von Mengden wurde 1950 geboren und studierte von 1970 – 1975 an der Ludwigs-Maximilians-Universität München Betriebswirtschaft und Jura.

Nach Absolvieren des zweiten juristischen Staatsexamens in München gründete Herr von Mengden im Jahr 1978 seine Anwaltskanzlei in München mit Spezialisierung auf das Immobilienrecht und Firmenberatung.

Die Münchener Sozietät von Mengden und Dr. Trebuth entstand 1983 durch den Zusammenschluss der beiden Kanzleien von Mengden und Dr. Trebuth, Fachanwalt für Steuerrecht. Herr Dr. Trebuth schied im Jahr 1998 aus Altersgründen aus der Kanzlei aus.

Ab Ende der 1980er Jahre wurde das Tätigkeitsfeld der Kanzlei von Mengden um das Rechtsgebiet Erbrecht erweitert.
Seit Beginn der 1990er Jahre führt Herr Rechtsanwalt von Mengden immer wieder höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, aber auch des Bundesverfassungsgerichts, zu bisher strittigen Rechtsfragen herbei.