Tätigkeitschwerpunkte der
Kanzlei von Mengden
Erbrecht
Umfassende Beratung vor dem Erbfall und nach dem Erbfall. Vor dem Erbfall bieten wir umfassende Beratung, insbesondere bei der Anfertigung von Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen. Nach dem Erbfall beraten und vertreten wir Erben, Pflichtteilsnehmer und Enterbte – auch vor Gericht. Auf Wunsch sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten Sie:
beim Erwerb/Verkauf eines Grundstücks, eines Mehrfamilienhauses, eines Renditeobjekts, eines Einfamilienhauses und einer Eigentumswohnung.
Unsere Beratung beginnt bei der Auswahl des richtigen Objekts, geht über die richtige steuerliche Konstruktion über die Verhandlungen mit der Gegenseite bis zum Abschluß des Notarvertrags.
bei der Gestaltung und beim Abschluß von Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen.
bei der Übertragung von Haus- und Grundbesitz auf Angehörige, insbesondere auf die Nachfolgegeneration.
Wir beraten Investoren von der Auswahl eines Immobilienobjektes bis zum notariellen Kaufvertrag und auch danach, z.B. bei der Gestaltung optimaler Mietverträge.
Firmenberatung
Kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung erhalten von uns eine umfassende Betreuung. Dazu gehört neben dem juristischen Tagesgeschäft auch die Planung und Umsetzung strategischer Entscheidungen, wie z.B. Änderung der Gesellschaftsform, Minimierung von Haftungsrisiken sowie Trennung von Privat- und Firmenvermögen.
Die Risikobewertung von Investitionen und Firmenübernahmen sowie die Gestaltung sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich vorteilhafter Firmenkonstruktionen und Unternehmensbewertungen ergänzen unseren Service.
Bitte informieren Sie sich über die von uns herbeigeführten höchstrichterlichen Entscheidungen!